Wir empfehlen Ihnen, sich immer an einen autorisierten SEIKO-Händler zu wenden.

Ihre Reparaturen sollten Sie Ihrem üblichen Konzessionär oder einem anderen Händler Ihrer Wahl anvertrauen, der Ihre Uhr entweder repariert oder sie an eine Werkstatt weiterleitet. Autorisierte Werkstätten sind über ganz Deutschland verteilt und auf neue Technologien geschult. Für die von diesen Werkstätten durchgeführte Reparatur gilt eine Garantie von einem Jahr (für vollständige Revisionen).

Wenn Ihre Uhr noch unter Garantie steht, sollten Sie immer die internationale Garantiekarte mit sich führen, wenn Sie sie bei Ihrem Händler abgeben.

Sie ist erforderlich, um die kostenlose Reparatur in Anspruch nehmen zu können.

Die Kontaktdaten unserer Händler finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik AUTORISIERTE HÄNDLER.

Garantiedauer

Ein Jahr internationale Garantie (in 75 Ländern der Welt), 2 Jahre in der Europäischen Gemeinschaft für Uhren, die in der Gemeinschaft gekauft wurden.

Die SEIKO-Garantie

In Deutschland muss Ihre Uhr bei einem offiziellen und von SEIKO Deutschland autorisierten Händler gekauft worden sein. In Europa bei jedem anderen Händler, der vom offiziellen Vertriebspartner des Landes, in dem der Kauf stattgefunden hat, autorisiert ist.

Garantiebedingungen

  • Sie deckt das Gehäuse, das Uhrwerk, das Zifferblatt, die Zeiger und jedes Metallarmband ab. Nicht abgedeckt sind Glas, Batterien, Armbänder aus anderen Materialien als Metall und Kratzer, die durch den normalen Gebrauch verursacht werden. Ebenso sind Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Überschwemmungen verursacht werden, nicht abgedeckt.
  • Viele Uhren von SEIKO sind wasserdicht. Wenn Ihre Uhr auf der Rückseite des Gehäuses die Bezeichnung "WATER RESISTANT" (wasserdicht) trägt, deckt diese Garantie Schäden durch eindringendes Wasser ab (siehe die Tabelle zu den verschiedenen Wasserdichtigkeitsgraden und der möglichen Verwendung unter FAQ oder Tipps).
  • Sie ist nur gültig, wenn sie von dem offiziellen und autorisierten SEIKO-Händler, der die Uhr verkauft hat, ordnungsgemäß ausgefüllt und datiert wurde. Wir behalten uns das Recht vor, jegliche Haftung für Garantiereparaturen abzulehnen, wenn die Uhr von einer Person verändert oder beschädigt wurde, die nicht zu einem von SEIKO autorisierten Servicezentrum gehört. Wir akzeptieren weder veränderte oder gefälschte Garantiezertifikate noch Fotokopien von Garantiezertifikaten.
  • Diese Garantie hebt die spezifischen gesetzlichen Rechte des Besitzers der Uhr nicht auf. Seit dem 19. Februar 2005 verstärken neue Gesetze den Verbraucherschutz. Sie sind das Ergebnis der Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Ihr Ziel ist es, die Garantien auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen. Sie gelten für Verkäufe, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden.